Auslands-Start-Genehmigung

Auslands-Start-Genehmigung -> Wieder mal so ein Ding, das kein Mensch versteht !

Ihr könnt jederzeit und immer nach Dänemark ziehen, dort Arbeit aufnehmen … aber einfach dort Radfahren … nix da.

Es gibt Landesverbände, die keinerlei Zickerei veranstalten und einen einfach jenseits der Grenze rumdüsen lassen. – Manche sehen es bürokratisch eng. Grauslig.

Ich habe noch NIE erlebt, daß in Dänemark solch eine Genehmigung verlangt wurde !

Kopie aus „Amtliche Nachrichten“ bei rad-net … (das Rødekro-Rennen ist ein nationales, nicht internationales) :

Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 21. November 2018
Beantragung von Auslandsstartgenehmigungen

Gemäß UCI Reglement 1.2.052 muss bei einem Start im Ausland eine schriftliche Genehmigung des Verbandes beantragt werden, die nach Aufforderung des Kommissärs vorgelegt werden muss. Bei Nichtvorlage kann der zuständige Kommissär den Start verweigern.

Diese Regelung betrifft sowohl Einzelfahrer, als auch regionale- und Vereinsmannschaften (ausgenommen sind bei der UCI angemeldete Mannschaften), die an Straßen-, MTB-, BMX- Wettbewerben teilnehmen wollen.

Für die Teilnahme an Crossrennen im Ausland muss KEINE Auslandsstartgenehmigung beantragt und vorgelegt werden.

Für internationale Rennen im Ausland (Rennen des UCI Kalenders) muss die Auslandsstartgenehmigung über die BDR-Geschäftsstelle beantragt werden (ausgefülltes Formular an: info@bdr-online.org senden).

Für nationale Rennen im Ausland muss die Genehmigung beim Landesverband beantragt werden, über den der/die Sportler lizenziert sind.

Über den BDR angemeldete Renngemeinschaften, Bundesligamannschaften und nat.
MTB Teams bekommen in Form der Teambestätigung eine generelle Auslandsstartgenehmigung für die Saison ausgestellt.

(Download auf www.rad-net unter Formulare)

Formular für Auslandsstartgenehmigungen 2019 (word-Datei)

gez.:
Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport